Pflegefachfrau/Pflegefachmann

Staatlich anerkannte/r
Pflegefachfrau/Pflegefachmann

Das zum 01.01.2020 in Kraft tretende Pflegeberufegesetz fasst durch die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann die drei bisherigen Ausbildungsberufe Altenpfleger/in, Gesundheits- und KrankenpflegerIn sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in zusammen. 

Aufgabe der Pflegefachfrau/des Pflegefachmannes ist es, Menschen aller Altersstufen selbständig und umfassend zu pflegen, zu betreuen und zu begleiten. 

Die Ausbildung befähigt die Pflegefachfrau/den Pflegefachmann zur Übernahme der im Pflegeberufegesetz festgesetzten Vorbehaltsaufgaben: 

  • Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs
  • Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
  • Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege

Voraussetzungen

Gesundheitliche und persönliche Eignung zur Ausübung des Berufes.

qualifizierter Sekundarabschluss I oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss 

oder

sonstige 10-jährige Schulbildung

oder

Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis: 

a.) Einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer

b.) Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Pflegehelferbereich (z.B. Krankenpflegehelfer/in oder Altenpflegehelfer/in) von mindestens einjähriger Dauer

Bitte fügen Sie Ihrem Bewerbungsschreiben folgende Unterlagen hinzu:

Anschreiben

Antrag auf einen Schulplatz (Download)

Lebenslauf

Kopien der bisherigen Zeugnisse (beglaubigte Kopien sind in Falle einer Schulplatzzusage erforderlich)

Taufurkunde oder Heiratsurkunde

Ggf Nachweise über Praktika

Nachweis über einen Ausbildungsplatz bei einem Träger im Bereich der ambulanten Pflege (Sozialstationen und ambulante Pflegedienste, Langzeitpflegedienste) oder stationären Langzeitpflege (z.B. Pflegeheime) – hier unterstützen wir Sie auch gerne bei der Suche nach einem geeigneten Träger. Kontaktieren Sie uns dazu gerne unter der Mailadresse pflege@bvw-stiftung.de Wir arbeiten mit Ausbildungsträgern mit unterschiedlichem Ausbildungsschwerpunkt zusammen.

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Die Ausbildung

Dauer der Ausbildung: 3 Jahre in Vollzeit gegliedert in mindestens 2100 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht in der Pflegeschule und mindestens 2500 Stunden praktische Ausbildung in den Bereichen der Langzeitpflege, Akutpflege, ambulanten Pflege, Kinderkrankenpflege und psychiatrischen Pflege. 

Es kann dabei ein Ausbildungsschwerpunkt festgelegt werden durch die Wahl des jeweiligen Ausbildungsbetriebs. Durch die verschiedenen Einsätze während der Ausbildung in den vielfältigen Bereichen der Pflege gestaltet sich die Ausbildung sehr interessant und abwechslungsreich. 

Es wird durch den Träger der praktischen Ausbildung eine Ausbildungsvergütung bezahlt, die schulische Ausbildung ist kostenfrei.

Die Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung (schriftlich, praktisch, mündlich) ab und befähigt zur Führung der Berufsbezeichnung staatlich anerkannte/r Pflegefachfrau / Pflegefachmann.

Arbeitsfelder

Pflegefachpersonen arbeiten in allen Bereichen der pflegerischen Versorgung: 

Im Akutkrankenhaus in der Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege, im ambulanten Bereich z.B. bei einem ambulanten Pflegedienst im Bereich der Versorgung von Kindern, Erwachsenen und alten Menschen sowie im langzeitstationären Bereich z.B. im Pflegeheim in der Versorgung von Menschen aller Altersgruppen. 

Der Abschluss der generalistischen Pflegeausbildung ist EU-weit anerkannt und entspricht dem europäischen Standard für dreijährig ausgebildete Pflegekräfte. 

Aufnahmeantrag PFK 2021

Klicken Sie bitte hier, um den Aufnahmeantrag runterzuladen.

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