Sozialassistentin / Sozialassistent

Staatlich anerkannte/r Sozialassistentin/Sozialassistent
Möglichkeit des Erwerbs der bundesweiten Fachhochschulreife

Als Sozialassistent/-in können Sie in verschiedenen sozial- und sonderpädagogischen Einrichtungen wie z.B. Kindertagesstätten, Hort, Wohnheime, Tagesförderstätten, Kinderkrippe arbeiten. Ihre Aufgabe ist es, junge oder hilfsbedürftige Menschen zu betreuen, zu unterstützen und zu fördern. 

Im Anschluss an die Ausbildung können Sie sich zum Erzieher oder Heilerziehungspfleger weiterbilden. Mit der Möglichkeit zum Erwerb der Fachhochschulreife bietet die Ausbildung zum/zur Sozialassistent/-in eine wichtige Basis für Ihre berufliche Weiterentwicklung.

Voraussetzungen

Als schulische Voraussetzung benötigen Sie: einen qualifizierten Sekundarabschluss I, oder einen gleichwertigen Abschluss.

m Anschluss an die Ausbildung können Sie sich zum Erzieher oder Heilerziehungspfleger weiterbilden. Mit der Möglichkeit zum Erwerb der Fachhochschulreife bietet die Ausbildung zum/zur Sozialassistent/-in eine wichtige Basis für Ihre berufliche Weiterentwicklung.

Die Ausbildung

Abschluss als
Staatlich anerkannte/r Sozialassistent/Sozialassistentin

und Möglichkeit zum Erwerb der bundesweiten Fachhochschulreife
(Zusätzlicher Unterricht und zusätzliche Prüfung) 

Bei uns können Sie eine zweijährige schulische Ausbildung mit praktischen Ausbildungselementen absolvieren. Hierzu gehören Praktika mit einer Gesamtdauer von insgesamt 12 Wochen in einer sozialpädagogischen/sonderpädagogischen Einrichtung.

Zum freiwilligen Erwerb der bundesweiten Fachhochschulreife erfolgt zusätzlicher Unterricht und eine zusätzliche Prüfung in Deutsch, in Mathematik und in Englisch. Außerdem benötigen Sie ein einschlägiges halbjährliches Praktikum. Das im Rahmen der schulischen Ausbildung abgeleistete 12-wöchige Praktikum, als auch freiwillige zusätzliche Praktika, die während der Ausbildung der Sozialassistenz in den Ferien absolviert werden, können auf das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife angerechnet werden. 

Im Rahmen unseres standortspezifischen Unterrichts kann die Nikolaus-von-Weis-Schule mindestens 2 weitere Wochen als Praktikum für die Fachhochschulreife anerkennen. 

Im Laufe des Schuljahres können sich noch Änderungen in der Ausbildungsorganisation ergeben.

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